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24.06.2026

Ortenauer Bundestagsabgeordnete setzen sich für Zukunft der Kleinbrenner ein

Foto: Christiane Lang

Foto: Christiane Lang

Gemeinsame Erklärung mehrerer Bundestagsabgeordneten

Die Obst- und Kleinbrenner haben in Deutschland eine Jahrhunderte alte Geschichte. Zumeist als Familienbetrieb wurde den Brennern das Recht eingeräumt aus Obst Alkohol herzustellen. Das war als zusätzliches Standbein nötig und gab die Möglichkeit durch das eigene Obst, das nicht auf dem Markt veräußert werden kann, weiter zu verwerten. Aufgrund von Kostensteigerungen, internationalem Wettbewerb, Mindestlohn, Bürokratie und Umweltauflagen sind sie jedoch in einer sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation.

"Wir setzen uns dafür ein, dass die Kleinbrenner eine Zukunft haben", so Bundestagsabgeordneter Dr. Yannick Bury (CDU). "Diese historisch einzigartige Situation wollen wir zukunftsgerecht weiterentwickeln", ergänzt Dr. Johannes Fechner MdB (SPD). Mit einer einzigartigen Initiative der Bundestagsabgeordneten aus der Region wurde den beiden zuständigen Ministerien, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, ein Forderungspapier mit politisch notwendigen Maßnahmen für die Kleinbrennereien übersendet.
In Deutschland gibt es derzeit circa 24.000 Klein- und Obstbrennereien. "Aber nicht nur wirtschaftlich haben sie eine wichtige Bedeutung für unsere Heimat", so Johannes Rothenberger MdB (CDU). Sie pflegten unsere Landschaft und leisteten einen wichtigen Beitrag für den Arten- und Naturschutz. Insbesondere die Streuobstwiesen können so weiterhin gepflegt werden.
In dem Papier fordern die Bundestagsabgeordneten unter anderem die Erhöhung des jährlichen Brennkontingents auf die europäisch zugelassene Höchstmenge, bessere steuerliche Anerkennung und Senkung der Bürokratie.
"Die Kleinbrenner und Familienbetriebe sind immaterielles Kulturerbe und für unsere Region sehr wertvoll", so die Ortenauer Bundestagsabgeordneten Dr. Yannick Bury, Dr. Johannes Fechner und Johannes Rothenberger. Deshalb setzen wir uns gemeinsam dafür ein, dass die bestehenden Regelungen der historischen Besonderheit der Betriebe entsprechend weiterentwickelt werden.


Anlage: Zukunft Brennereiwesen 2050
- Erhöhung des jährlichen Brennkontingents von 300l auf 700l (oder 1000l ohne Überbrand)
- keine Erhöhung der heute gültigen Ausbeutesätze (in der Rohstoffliste)
- verbesserte betriebswirtschaftliche Abschreibungsmodelle für moderne und energiesparende Brennereitechnik
- bessere betriebswirtschaftliche Abschreibung der Technik
- Klarstellung, dass Abfindungsbrennereien als landwirtschaftliche Nebenbetriebe gemäß § 24 Abs. 2 UStG anzuerkennen sind
- Umsatzsteuerrechtliche Anerkennung der zweiten landwirtschaftlichen Verarbeitungsstufe (Reinigung/Feinbrand) entsprechend der ersten landwirtschaftlichen Verarbeitungsstufe (Urproduktion/Destillation)
- keine Änderung beim Austauschverfahren (1%-Regelung beibehalten)
- Stabilität der Alkoholsteuer: keine Erhöhung der Alkoholsteuer auf Spirituosen (auf jeden Fall Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes von 10,22 Euro je Liter Alkohol (LA) bei Abfindungsbrennern zum Schutz der deutschen Kleinbrenner gegenüber ausländischen Alkoholimporten, die durch Lohnvorteile und Subventionen billiger produziert werden)
- Vereinfachungen im Alkoholsteuergesetz für vereinseigene Abfindungsbrennereien, die vielfach wichtige gemeinschaftliche und kulturelle Funktionen im ländlichen Raum erfüllen
- erleichterte Umstellung vom Abfindungs- auf das Verschlussverfahren, um Betrieben mit Entwicklungsperspektive den nächsten betrieblichen Schritt zu ermöglichen
- Bürokratieabbau: kein Auseinanderdividieren eines Familienbetriebes in verschiedene Brennstellen (Verpachtung Traktor etc.); deutliche Reduzierung der Dokumentations- und Verwaltungspflichten
- Bürokratiearmes und nach Möglichkeit kostenfreies Herstellerkontrollsystem (Agrargeoschutz) für von Kleinbrennereien hergestellte Destillate für Spirituosen mit einer EU-weit eingetragenen geografischen Angabe g.g.A. (Bündler-Kontrollsystem mit einer Behörde), die sie selbst vermarkten oder an Obstverschlussbrennereien weiterverkaufen.

Diese Forderungen werden unterstützt von folgenden Bundestagsabgeordneten:
Thomas Bareiß, Dr. Yannick Bury, Hermann Färber, Dr. Johannes Fechner, Stefan Glaser, Fabian Gramling, Olav Gutting, Matthias Hiller, Christoph Naser, Johannes Rothenberger, Felix Schreiner, Christina Stumpp, Kai Whittaker und Nicolas Zippelius