21.02.2026
CDU Ortenau setzt wichtige Weiche für die Landwirtschaft
CDU-Parteitag stärkt Saisonbetriebe bei Lohnkosten und Wettbewerbsfähigkeit
Von Felix Ockenfuß
Der 38. Bundesparteitag der CDU Deutschlands am 21. Februar 2026 in Stuttgart hat ein wichtiges Signal zur Unterstützung der Landwirtschaft gesendet. Die CDU Ortenau hat mit dem Agrarausschuss der CDU einen Antrag erarbeitet, wonach die CDU Deutschlands sich dafür einsetzt, dass beim Mindestlohn eine Ausnahme für Saisonkräfte gemacht werden soll.
Der Offenburger CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Rothenberger hat diesem Antrag auf dem Parteitag begründet. Der Bundesparteitag hat mit großer Zustimmung und großem Applaus den Antrag beschlossen.
„Unsere Landwirtschaft braucht praxistaugliche Regeln, damit heimische Betriebe im internationalen Wettbewerb bestehen können – und damit wir auch künftig regionale, hochwertige Lebensmittel aus Deutschland bekommen“, erklärt Rothenberger. „Saisonarbeit ist per Definition eine zeitlich begrenzte Spitzentätigkeit. Wir müssen die besondere Struktur der Erntehilfe sachgerecht abbilden – ohne den Anspruch auf faire Bezahlung aus den Augen zu verlieren.“
Saisonarbeit ist nicht Vollerwerb – Betriebe sind auf kurzfristige Erntehilfe angewiesen
Der Antrag stellt heraus, dass Saisonkräfte typischerweise nur für kurze Zeiträume – vor allem während der Ernte – eingesetzt werden und damit keine klassische Vollerwerbstätigkeit ausüben. Gleichzeitig seien landwirtschaftliche Betriebe in besonderer Weise auf Saisonarbeitskräfte angewiesen, weil in der Erntezeit kurzfristig hohe Personalbedarfe entstehen, die am inländischen Arbeitsmarkt regelmäßig nicht gedeckt werden können.
Rothenberger betont: „Die CDU steht zur Sozialen Marktwirtschaft: Leistung muss sich lohnen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass Arbeitsplätze und Wertschöpfung im ländlichen Raum erhalten bleiben. Wenn Produktionskosten dauerhaft aus dem Rahmen laufen, wandert Produktion ab – und mit ihr Standards beim Umwelt-, Natur- und Artenschutz.“
Faire Leitplanken: Tariflösungen statt Rechtsunsicherheit
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Rothenberger wirbt dafür, die Debatte differenziert zu führen: „Es geht nicht um einen Abbau von Schutzstandards, sondern um eine gezielte, eng begrenzte Lösung für einen Sonderfall. Der Antrag zeigt ausdrücklich einen Weg auf, wie über Tarifvereinbarungen weiterhin ein gutes Einkommen für Saisonkräfte gesichert werden kann.“
Der Parteitagsbeschluss ist zugleich ein klarer Arbeitsauftrag für die parlamentarische Ebene: „Jetzt kommt es darauf an, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine tragfähige, rechtssichere und praktikable Regelung erarbeitet – im Dialog mit Landwirtschaft, Sozialpartnern und Praktikern vor Ort. Es ist nun unsere Aufgabe, diesen Auftrag umzusetzen.“, so Rothenberger.