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16.11.2008

Auf Antrag der CDU Ortenau fordert CDU Baden-Württemberg Betreuungsgeld

Für Eltern, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr zu Hause betreuen, will der CDU-Landesvorstand eine monatliche Barzahlung erreichen. Anlass für die Beratung war ein Antrag der CDU Ortenau, in den Leitantrag zum Landesparteitag am 16./17. November in Freiburg die Forderung nach einem Betreuungsgeld aufzunehmen. Der Antrag wurde in Freiburg nach kurzer Diskussion, in der sich auch der Kreisvorsitzende der CDU Ortenau, Volker Schebesta, zu Wort meldete, an den Landesvorstand verwiesen.

Landesvorsitzender und Ministerpräsident Günther H. Oettinger sagte: „Wir wollen die Wertschätzung der Gesellschaft für diejenigen Mütter und Väter, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren zu Hause selbst betreuen." Im Sinne der Gleichbehandlung müssten auch Eltern unterstützt werden, die in den ersten Lebensjahren ihres Kindes keine staatlich bezuschussten Einrichtungen in Anspruch nähmen. Oettinger hatte sich in den Wochen zuvor für ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 bis 150 Euro monatlich eingesetzt.

Im neuen Grundsatzprogramm der CDU Deutschlands, das Anfang Dezember in Hannover vom Bundesparteitag beschlossen wurde, ist ebenfalls die Forderung enthalten, mittelfristig ein Betreuungsgeld an Eltern zu zahlen, die ihre Kinder zwischen einem und drei Jahren zu Hause betreuen.