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30.09.2011

CDU-Kreistagsfraktion unterstützt Antrag des Vincentius-Vereins Oppenau auf neue Wohnformen im Brude

Im April diesen Jahres hatte der Vincentius-Vereins Oppenau die CDU Kreistagsfraktion um Unterstützung gebeten , den 2006 gestellten Antrag an die Kreisverwaltung auf Anerkennung „Neuer Wohnformen“ im Bruder-Park in Oppenau in der Sache zu unterstützen, um eine zeitnahe Entscheidung herbeizuführen. Insbesondere Kreisrat Martin Armbruster hatte sich hierbei persönlich eingebracht. Nach Mitteilung des CDU Kreistagsfraktionsvorsitzenden Oberbürgermeister Klaus Muttach konnte jetzt eine zufriedenstellende Lösung für alle Seiten gefunden werden.

Die  gesetzlichen Rahmenbedingungen sind inzwischen durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz geklärt, auf dessen Grundlage der Vincentius-Verein Oppenau die alten und hilfsbedürftigen Menschen künftig beraten kann. Zunehmend leben in betreuten Seniorenwohnanlagen Bewohner, die beim Einzug selbständig sind und mit zunehmender Wohndauer hilfe-, betreuungs- und pflegebedürftig werden. Die Entwicklung neuer Wohnformen mit einer weitgehend unabhängigen Lebensführung im Alter ist daher auch für diesen Personenkreis eine Alternative zu einer stationären Versorgung. In eine betreute Wohnanlage können zum einen Personen, bei denen noch keine Einstufung im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes vorliegt, aufgenommen werden. Auf eigenen Wunsch und soweit durchführbar, können diese Bewohner auch nach Eintritt einer Pflegebedürftigkeit in der Wohnanlage verbleiben. Ferner können mit Mitteln der Sozialhilfe Personen, die bereits eine Pflegeeinstufung haben, aufgenommen werden, wenn sich die Kosten der Betreuung und Unterstützung in der Wohnanlage insgesamt wirtschaftlicher gestalten als in der stationären Pflege. Pflegebedürftige sollen darin unterstützt werden, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Im Übrigen kommen Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe in betreuten Seniorenwohnanlagen in der Regel nur für Personen in Betracht, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die pflegebedürftig zumindest in der Stufe „Null“ oder „wesentlich behindert“ sind.  Die Umsetzung der Konzeption in der betreuten Wohnanlage Bruder-Park sieht vor, dass für die Bewohner die Option zur unabhängigen und eigenständigen Haushalts- und Lebensführung so lange wie möglich erhalten wird. Die Kosten gestalten sich für die Kostenträger im Vergleich zur vollstationären Betreuung und Versorgung in vielen Fällen insgesamt günstiger, wenn die Bewohner in der Wohnanlage verbleiben können, daher soll nach Möglichkeit immer eine Überleitung in die stationäre Pflege verschoben oder ganz vermieden werden. Klaus Muttach und Martin Armbruster zeigten sich erfreut, dass der Vincentius-Verein Oppenau sich in der angebotenen Weise engagiert und dadurch ein gutes soziales Angebot ermöglicht.