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14.10.2015

Maßnahmen zur Bewältigung des Flüchtlingsandrangs

Von Volker Schebesta MdL

Der Flüchtlingsandrang ist für Deutschland eine große Herausforderung und führt zu Sorgen und auch Ängsten bei vielen Menschen. In den vergangen Jahren ist die Zahl derer, die in Deutschland Schutz suchen, dramatisch angestiegen. Allein in 2015 wird mit rund 1 Million Menschen gerechnet, im September sind 200.000 Menschen nach Deutschland eingereist und Baden-Württemberg nimmt derzeit täglich 2.000 Flüchtlinge auf. Weltweit sind 60 Millionen Menschen auf der Flucht, so viele wie seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr.

Wir in Deutschland bieten denen Schutz, die darauf als politisch Verfolgte, als Bürgerkriegsflüchtlinge oder aus anderen Gründen einen Anspruch haben. Der Zustrom konnte schon bisher nur gemeistert werden durch überwältigendes Engagement von tausenden Menschen – hauptamtlichen wie ehrenamtlichen Kräften. Um den Flüchtlingsandrang auch weiter bewältigen zu können, müssen Verfahren beschleunigt und Fehlanreize vermieden werden. Ob jemand Anspruch auf Schutz hat, muss schnell entschieden werden, und wer keine Bleibeperspektive hat, muss Deutschland wieder verlassen. Dazu werden auf Bundesebene im Oktober neue gesetzliche Regelungen getroffen.

Dazu gehört, Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten zu bestimmen. Nach der rapiden Zunahme der Zuzugszahlen im Sommer sind zu dieser Maßnahme jetzt auch die Grünen bereit; noch vor einem Jahr wurde diese Forderung der Union abgelehnt und nur Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien in die Liste aufgenommen. Die Zahl dieser Menschen in Deutschland – bei einer Anerkennungsquote von deutlich unter 1 % – hätte so schon in den letzten Monaten deutlich geringer gehalten werden können. Asylbewerber aus diesen Ländern sollen künftig bis zum Abschluss des Verfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben. Die Verpflichtung zur konsequenten Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten wurde festgehalten – bei nicht einmal 2.000 Abschiebungen bisher im Jahr 2015 in Baden-Württemberg keine Selbstverständlichkeit.

Bargeldleistungen führen dazu, dass viele Menschen den weiten Weg nach Deutschland erst deshalb tatsächlich auf sich nehmen. Noch im letzten Jahr wurden als Kompromiss Abstriche am Sachleistungsprinzip gemacht, um von den Grünen die Zustimmung zu den drei weiteren sicheren Herkunftsstaaten zu erreichen. Jetzt soll der mit „Taschengeld“ abgedeckte Bedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen mit Wertgutscheinen erbracht werden. In den Gemeinschaftsunterkünften in den Landkreisen kann entsprechend verfahren werden. Ein Jahr lang setzte Deutschland diesen zusätzlichen Fehlanreiz; die CDU-Landtagsfraktion wird darauf achten, dass ihn Ministerpräsident Kretschmann und die grün-rote Landesregierung nicht mit dem Hinweis auf vermeintlich unvertretbaren Verwaltungsaufwand aufrecht erhält.

Es gibt Kritik an der Linie der Union in der Asylpolitik – auch in den eigenen Reihen. Helfen Sie mit, dass die Menschen wissen, wer schon früher diese wichtigen Entscheidungen zur Begrenzung des Zuzugs wollte, und dass nicht politische Kräfte mit einfachen Parolen profitieren!

Neben der Bewältigung der Zuzugszahlen im Aufnahmeverfahren wird auch die Integration der Menschen, die bei uns bleiben können, eine große Aufgabe sein. Wir werden dabei helfen, erwarten aber auch, dass anerkannte Flüchtlinge unsere Sprache lernen und unsere Rechtsordnung beachten.

Volker Schebesta
Kreisvorsitzender